Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Heilpraktikerin mit staatlicher Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel leider nicht übernommen.  Die Behandlung erfolgt daher auf Selbstzahlerbasis oder – je nach Versicherung – über eine private Zusatzversicherung.

Zusatzversicherungen

Falls Sie über eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen verfügen, kann ein Teil der Therapiekosten in der Regel erstattet werden. Klären Sie am besten im Vorfeld direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist.

Privatversicherte

Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung der Therapiekosten stark vom jeweiligen Tarif ab. Informieren Sie sich auch hier am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob die Übernahme heilkundlicher Psychotherapie eingeschlossen ist.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, profitieren Sie von mehr Flexibilität, Diskretion und unkomplizierter Versorgung:

  • Kurze Wartezeiten: In der Regel erhalten Sie zeitnah einen Termin – ohne lange Wartefristen
  • Individuelle Gestaltung: Die Dauer der Therapie, Länge und Rhythmus der Sitzungen richten sich nach Ihrem Bedarf - nicht nach Vorgaben oder Stundenkontingenten der Krankenkassen.
  • Volle Vertraulichkeit: Es erfolgt keine Diagnoseübermittlung an Krankenkassen oder Versicherungen (keine Probleme mit Berufsunfähigkeits-Versicherungen)
  • Therapie auch während Sperrfristen: Eine Behandlung ist auch dann möglich, wenn kürzlich eine kassenfinanzierte Psychotherapie beendet/unterbrochen wurde und aktuell eine Sperrfrist besteht.